Jede Sendung, die eine türkische Grenze — See, Luft oder Straße — überschreitet, muss über das elektronische Zollsystem BİLGE des türkischen Handelsministeriums angemeldet werden. Türkische Zollabfertigung erfordert einen lokal lizenzierten Zollagenten am jeweiligen Hafen oder Grenzübergang.
Die drei Zollkanäle
- Grüner Kanal — automatische Freigabe ohne physische Prüfung.
- Gelber Kanal — Dokumentenprüfung. Ein Zollbeamter prüft, ob die eingereichten Unterlagen der Anmeldung entsprechen.
- Roter Kanal — physische Untersuchung. Waren werden gezählt, gewogen und ggf. beprobt. Kann 1–3 Tage zusätzlich bedeuten.
HS-Codes (GTİP) und Einfuhrzölle
Die Türkei verwendet den 12-stelligen GTİP-Code. Der korrekte Code bestimmt den Zollsatz und ob Überwachungs- oder Kontingentlizenzen erforderlich sind. Zollformel: Zoll = CIF-Wert × Zollsatz. Im Rahmen der Türkei–EU-Zollunion sind die meisten Industrieerzeugnisse aus der EU zollfrei.
Erforderliche Dokumente
Handelsrechnung
Verkäufer, Käufer, HS-Code-Beschreibung, Stückpreis, Gesamtwert, Incoterms und Ursprungsland.
Transportdokument
CMR (Straße), Konnossement (See), AWB (Luft).
Packliste
Brutto-/Nettogewicht je Kollis, Anzahl, Abmessungen.
Ursprungsnachweis
EUR.1 oder A.TR für EU-Präferenzraten; Form A (GSP); Certificate of Origin für nicht-präferenzielle Ursprünge.
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